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K-Tipp 12/2022
14.06.2022
Ja. Angestellte dürfen sowohl während der Schwangerschaft als auch während des Mutterschaftsurlaubs oder eines unbezahlten Urlaubs kündigen.
Gut zu wissen: Kündigen Sie und endet das Arbeitsverhältnis noch vor Ablauf des Mutterschaftsurlaubs, haben Sie die Mutterschaftsentschädigung trotzdem 14 Wochen lang zugut.
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