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16.06.2020
Ja, denn der erste Reparaturversuch war ja nicht erfolgreich. Deshalb schulden Sie kein Geld. Zahlen müssen Sie die Reparatur erst dann, wenn sie sorgfältig ausgeführt wurde und Ihre Kaffeemaschine wieder funktioniert.
Ja, denn der erste Reparaturversuch war ja nicht erfolgreich. Deshalb schulden Sie kein Geld. Zahlen müssen Sie die Reparatur erst dann, wenn sie sorgfältig ausgeführt wurde und Ihre Kaffeemaschine wieder funktioniert.
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