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Ja. Laut Gesetz haben Angestellte jederzeit einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dieses gibt Auskunft über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses und äussert sich zu den Leistungen und zum Verhalten des Angestellten. Sinn und Zweck des Arbeitszeugnisses ist es, dem Arbeitnehmer das wirtschaftliche Fortkommen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erleichtern.
Weigert sich Ihr Arbeitgeber, ein Zeugnis auszustellen, können Sie Ihren Anspruch bei der Schlichtungsbehörde am Arbeitsort oder am Geschäftssitz Ihres Arbeitgebers einklagen. Das Verfahren ist kostenlos.
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