Inhalt
K-Tipp 05/2020
10.03.2020
Letzte Aktualisierung:
11.03.2020
11.03.2020
Ja. Bedienungsanleitungen müssen in der Amtssprache des Landesteils abgefasst sein, in dem das verkaufte Produkt voraussichtlich verwendet wird. Da Sie den Standmixer in der Deutschschweiz kauften, können Sie eine deutsche Gebrauchsanleitung nachfordern. Das muss für Sie kostenlos sein. (
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden