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17.06.2020
Ja, aber nur mit Methoden, die nicht gegen den Tierschutz verstossen. Etwa durch Zurufen oder indem Sie die Katzen mit Wasser bespritzen. Nicht erlaubt wäre es, Katzen zu treten oder ihnen auf andere Art Schmerzen zuzufügen. Wird eine Katze verletzt oder getötet, droht eine Strafe. Auch kann der Katzenhalter Schadenersatz für den Wert seines Tiers sowie eine Entschädigung für den emotionalen Verlust einklagen.
Tipp: Zur Abwehr von Katzen eignen sich auch Ultraschallgeräte mit Sensor, Katzenfernhaltesprays oder Dornensträucher um das Grundstück.
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