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15.07.2020
Nein. Laut Gesetz befindet sich der Wohnsitz einer Person dort, wo sie sich mit der Absicht zum dauernden Verbleiben aufhält. Ein nur vorübergehender Aufenthalt in einem Pflegeheim beispielsweise begründet deshalb noch keinen neuen Wohnsitz. Bei Ihnen liegt der Fall aber anders, da Sie Ihren Lebensabend im Altersheim der Nachbargemeinde verbringen wollen. Dort werden Sie neu Ihren Lebensmittelpunkt haben. Deshalb müssen Sie sich in dieser Gemeinde anmelden und dort auch Steuern zahlen.
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