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Nein. Zwar muss ein Mietzinsdepot auf einem Konto hinterlegt werden, das auf den Namen des Mieters läuft. Die Wahl der Bank ist aber Sache des Vermieters. Die Kantone könnten laut Obligationenrecht zwar andere Regeln erlassen – das ist zurzeit aber in keinem Deutschschweizer Kanton der Fall. Sie können dem Vermieter jedoch Vorschläge für die Wahl einer Bank machen.
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