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17.06.2020
Nein. Das Gesetz schützt Sie aber nur insoweit vor einer Verrechnung, als Ihr Anspruch auf Alimente zur Sicherung Ihres Unterhalts unbedingt erforderlich ist. Unterhaltszahlungen darüber hinaus darf Ihr Ex-Mann grundsätzlich auch gegen Ihren Willen mit seiner Forderung aus einem Darlehen verrechnen.
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