Ja. Als Untermieter waren Sie nie Vertragspartner des Vermieters. Nachdem der Hauptmieter kündigte, könnte der Vermieter also verlangen, dass Sie ausziehen. Wenn er bereit ist, mit Ihnen einen Vertrag abzuschliessen, ist der Mietzins letztlich Verhandlungssache. Immerhin: Mieter können den Anfangsmietzins innert 30 Tagen nach der Schlüsselübergabe anfechten, falls der Mietzins erheblich – das heisst mindestens 10 Prozent – höher ist als derjenige des Vormieters. Oder wenn sie wegen Mangels an freien Wohnungen oder wegen einer persönlichen oder familiären Notlage zum Abschluss des Mietvertrags gezwungen waren. Dann prüft die Schlichtungsbehörde, ob der Mietzins missbräuchlich ist.
Buchtipp
Vom Mietantritt bis zur Kündigung: Alles über den Mietvertrag, Mietzinserhöhungen, Renovationen und Nebenkosten.
Buch bestellen
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden