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K-Tipp 18/2022
01.11.2022
Nein. Sie müssen den Lohnabzug für die zu viel bezogenen Ferien nicht akzeptieren, weil der Arbeitgeber Ihnen gekündigt hat. Angestellte müssen den Ferienlohn in der Regel nur dann zurückzahlen, wenn sie die Ferien auf eigenen Wunsch bezogen und anschliessend selbst kündigten.
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