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K-Tipp 02/2021
26.01.2021
Ja, sofern Sie keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, der diesbezüglich etwas anderes vorsieht. Denn während der Dauer der Ehe darf jeder Ehegatte sein Geld grundsätzlich selber verwalten, benutzen und darüber verfügen. Das gilt nicht nur für Erbschaften und Schenkungen, sondern beispielsweise auch für das Erwerbseinkommen.
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