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16.06.2020
Ja. Auch Nichterwerbstätige, wie zum Beispiel Rentnerinnen und Rentner, aus einem EU- oder Efta-Staat können in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Voraussetzung: Sie sind im Staat, vom dem sie ausschliesslich eine Rente beziehen, gegen Krankheit und Unfall versichert. Auch müssen sie über genügend Einkommen und Vermögen verfügen, um nicht von der Schweizer Sozialhilfe abhängig zu werden.
Das heisst: Ihre Partnerin muss in der Schweiz für sich selbst sorgen können. Ab welchem Einkommen dies der Fall ist, entscheidet sich nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe. Diese sehen für einen 1-Personen-Haushalt 986 Franken pro Monat als Grundbedarf vor (Nahrungsmittel, Bekleidung, Körperpflege und Ausgaben für die Mobilität). Dazu kommen die Ausgaben für Miete und Krankenkasse.
Um eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten, muss Ihre Partnerin diese Kosten tragen können.
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