Inhalt
Gesundheitstipp 04/2020
15.04.2020
Ja. Ein Arzt darf selbst entscheiden, welche Patienten er behandeln will. Er ist aber verpflichtet, Notfälle zu versorgen. Anders bei den öffentlichen Spitälern: Sie sind verpflichtet, die Bevölkerung im entsprechenden Kanton zu behandeln. Bei Patienten aus einem anderen Kanton besteht aber grundsätzlich auch nur in Notfällen eine Aufnahmepflicht.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden