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K-Tipp 16/2022
04.10.2022
Letzte Aktualisierung:
05.10.2022
05.10.2022
Ja, Sie haben nur acht Zwölftel des 13. Monatslohns zugut. Grund: Zahlt eine Krankenversicherung ein Taggeld aus, wird dieses inklusive 13. Monatslohn berechnet. Für den Monat, in dem Sie Taggeld bezogen, erhielten Sie den Dreizehnten also bereits als Bestandteil des Krankentaggeldes.
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