Inhalt
17.06.2020
Nein. In Ihrem Fall liegt eine Betriebsübernahme vor. Das ist der Fall, wenn der Betriebszweck, die Organisation und der individuelle Charakter des Betriebs auch nach Übergabe der Praxis bestehen bleiben. Ihr neuer Arbeitgeber hat sowohl die Infrastruktur als auch das Personal sowie die Patienten übernommen und betreibt weiterhin eine Arztpraxis. Daher ist klar von einer Betriebsübernahme auszugehen.
Das hat zur Folge, dass sämtliche Rechte und Pflichten, die sich aus dem Arbeitsvertrag zwischen Ihnen und Ihrem bisherigen Arbeitgeber ergeben, auch für seinen Nachfolger bindend sind. Wenn Sie entsprechend einen 13. Monatslohn vertraglich vereinbart haben, haben Sie weiterhin Anspruch darauf.
Ihr neuer Arbeitgeber hätte aber die Möglichkeit, den Vertrag innert der vertraglichen Kündigungsfrist zu kündigen und dann einen neuen Vertrag ohne 13. Monatslohn anzubieten.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden