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Gesundheitstipp 02/2020
19.02.2020
Letzte Aktualisierung:
12.03.2020
12.03.2020
Ja. Die obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse muss die Kosten für Rückbildungskurse nicht übernehmen. Falls Sie eine Zusatzversicherung haben, kommt allenfalls diese dafür auf.
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