Inhalt
Ja. Auch arbeitslose Schwangere haben Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie genügend lang Beiträge an die Arbeitslosenkasse bezahlt haben. Denn wenn Sie arbeiten können und sich hinreichend um eine zumutbare Arbeit bemühen, gelten Sie als vermittlungsfähig. Ausserdem: Wenn Sie wegen Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft vorübergehend keine Stelle suchen können, erhalten Sie weiterhin und während bis zu 30 Kalendertagen Arbeitslosengeld. Dieser Anspruch ist auf insgesamt 44 Taggelder beschränkt. Und: In den letzten beiden Monaten vor der Geburt Ihres Kindes müssen Sie sich nicht mehr für eine neue Stelle bewerben.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden