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16.06.2020
Ja. Das Gesetz sagt nichts aus zur Namensnennung im Protokoll. Und in den Reglementen der Stockwerkeigentümergemeinschaft steht in der Regel ebenfalls nichts dazu. Deshalb kann der Protokollführer bestimmen, wie detailliert er Abstimmungsresultate ins Protokoll nimmt. Nur die Nein-Stimmenden zu nennen, ist sehr ungewöhnlich, aber nicht persönlichkeitsverletzend.
Tipp: Beantragen Sie eine Änderung des Protokolls, wenn Sie die Namensnennung stört.
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