Inhalt
16.06.2020
Nein. Wenn die Privatstrasse dem allgemeinen Verkehr zur Verfügung steht, dürfen nur die vom Bundesrat vorgesehenen Signale verwendet werden. Beim geplanten Schild handelt es sich jedoch nicht um ein offizielles Signal gemäss Signalisationsverordnung.
Auch das in der Verordnung vorgesehene Signal «Kinder» darf nur von den zuständigen Behörden oder mit deren Ermächtigung angebracht werden. Dieses Signal zeigt an, dass häufig mit Kindern auf der Fahrbahn zu rechnen ist. Es wird beispielsweise im Bereich von Schulhäusern und Spielplätzen aufgestellt.
In Ihrem Wohnkanton Schaffhausen obliegt das Anbringen von Signalen auf Gemeindestrassen sowie auf Privatstrassen von kommunalem Interesse der zuständigen Gemeindebehörde.
Sie können bei dieser Behörde den Antrag stellen, dass an Ihrer Quartierstrasse das offizielle Schild aufgestellt werden soll.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Das stimmt so nicht
Es gibt diverse Hersteller, die speziell für diesen Zweck Schilder herstellen: https://www.schildercity.ch/.../Kinderschild-Hoch-Achtung... https://stiftung-praevention.ch/shop/products/warntafel https://triopanshop.ch/shop/category/triopan4kids-117 https://www.signomatic.ch/.../spielende-kinder-schilder https://www.digitprint.ch/_blechschild-achtung-kinder... Es ist nicht erlaubt, ein anordnendes Verkehrszeichen aufzustellen. Ein Achtung ist jedoch ein Gefahrenhinweis. Dies ist erlaubt, daher hat auch jedes Auto ein Warndreieck. Ebenso bräuchte sonst jeder Gärtner, Vermessungsbüro etc. eine Bewilligung.