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17.06.2020
Ja. Denn ein Beschluss kommt grundsätzlich nur dann zustande, wenn an der Versammlung mehr als die Hälfte der anwesenden und vertretenen Eigentümer zustimmen. Dies hat zur Folge, dass sich Stimmenthaltungen faktisch wie Nein-Stimmen auswirken.
Ausnahme: Falls das Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft ausdrücklich vorsieht, dass Stimmenthaltungen nicht mitgezählt werden, dürfen nur die Ja- und die Nein-Stimmen berücksichtigt werden.
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Absolutes und relatives Mehr bei einfachem Mehr !
In unserem Reglement wird darauf hingewiesen ,dass der Verwalter bei Stimmengleichheit das Entscheidungsrecht hat. Somit ist das einfache Mehr nicht ein absolutes sondern ein relatives Mehr. Im erwähnten Beispiel wäre somit der Antrag angenommen worden. Gruss und Handschlag Peter Lang
Stockwerkeigentum Stimmenthaltung bei einfachem Mehr
Unser Reglement steht: "Die Versammlung fasst ihre Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der stimmenden Stockwerkeigentümer." Heisst das, dass im obigen Beispiel der Beschluss mit 4:3 angenommen worden wäre, denn wer sich enthält, hat ja nicht abgestimmt, war also nicht stimmender Stockwerkeigentümer. Danke für Ihren Kommentar