Inhalt
21.07.2020
Nein. Die Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft kann mittels Klage bereits nach einer einjährigen Trennungszeit verlangt werden.
Ausserdem: Ein Ehegatte kann schon vor Ablauf der zweijährigen Trennungsfrist die Scheidung verlangen, wenn ihm die Weiterführung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zugemutet werden kann – zum Beispiel wegen körperlicher Übergriffe.
Diesen Auflösungsgrund wegen Unzumutbarkeit gibt es bei der eingetragenen Partnerschaft jedoch nicht. Vor Ablauf der einjährigen Trennungszeit kann deren Auflösung somit nur gemeinsam verlangt werden.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden