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17.06.2020
Ja. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn Sie den Strafbefehl in Empfang nehmen. Sie ist also eingehalten, wenn Sie die Einsprache spätestens am letzten Tag der zehntägigen Einsprachefrist der Post übergeben. Fällt der zehnte Tag auf einen Samstag oder Sonntag, ist die Frist auch noch eingehalten, wenn der Brief am Montag auf die Post gebracht wird.
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