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16.06.2020
Nein. Nach Gesetz laufen die Arbeitsverträge so lange weiter, bis eine Seite kündigt. Es gelten die gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsfristen und -termine.
Wenn Sie also nach Erreichen des 65. Altersjahrs nicht weiterarbeiten wollen, müssen Sie rechtzeitig kündigen.
Der Anspruch auf eine Rente der AHV entsteht erst am ersten Tag des Monats nach Ihrem 65. Geburtstag, also am 1. Mai 2018. Wenn Sie auf Ende April kündigen, entsteht keine Einkommenslücke.
Achtung: Die AHV-Rente kommt nicht von selbst. Sie sollten diese einige Monate vorher beantragen, damit sie von Beginn an pünktlich ausbezahlt wird.
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