Inhalt
16.06.2020
Es kommt auf Ihren Arbeitsvertrag an. Ist darin nichts anderes vereinbart, läuft das Arbeitsverhältnis weiter, solange keine Partei den Vertrag kündigt oder dieser im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst wird.
Im Arbeitsvertrag oder im Personalreglement kann aber ausdrücklich geregelt sein, dass das Arbeitsverhältnis spätestens mit Erreichen des Pensionierungsalters endet oder auf das Ende des Monats, in dem man 65 (Männer) bzw. 64 (Frauen) Jahre alt wird.
Zudem ist im Personalrecht von Bund, Kantonen und Gemeinden oft eine automatische Auflösung des Vertrags auf das ordentliche Rentenalter hin vorgesehen. Dann ist eine Kündigung nicht nötig.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden