Inhalt
23.08.2023
Ja. Die Eltern können selber bestimmen, wer mit ihren Kindern Kontakt haben darf und wer nicht. Laut Gesetz kann Drittpersonen beim Vorliegen ausserordentlicher Umstände jedoch ein Besuchsrecht eingeräumt werden. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn Grosseltern ihre Enkel in der Vergangenheit oft gehütet und eine sehr enge Beziehung zu ihnen aufgebaut haben. Massgebend ist letztlich immer das Kindeswohl.
Tipp: Finden Sie und die Mutter der Kinder keine Lösung, können Sie bei der Kindesschutzbehörde am Wohnort Ihrer Enkel ein Besuchsrecht beantragen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden