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16.06.2020
Ja. Alle Ihre Brüder sind laut Gesetz Erben. Und alle sind Teil der Erbengemeinschaft. Ihr Bruder muss sich den Vorbezug aber an seinen Erbteil anrechnen lassen. Und falls der Vorbezug seinen Erbanteil übersteigt, muss er die Differenz an die Erbmasse zurückzahlen, sofern Ihr Vater nichts Besonderes angeordnet hat.
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