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17.06.2020
Ja, das ist möglich, sofern die Anordnung des Vaters Ihren Pflichtteil nicht verletzt. Als Brüder erben Sie laut Gesetz zwar zu gleichen Teilen. Ihr Vater konnte dies per Testament aber abändern. Von Ihrer Hälfte sind nur drei Viertel pflichtteilsgeschützt. Das heisst: Ist das Ihnen vererbte Haus mindestens so viel wert wie drei Viertel Ihres Erbteils, müssen Sie das akzeptieren. Ist es weniger wert, können Sie vom Bruder die Differenz bis zu diesen drei Vierteln verlangen.
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