Ja. Die gesetzlichen Erben Ihres Vaters sind Sie und Ihre Geschwister. Da Ihr Vater seinen Nachlass nicht per Testament geregelt hat, gilt das Gesetz. Daraus folgt: Sie und Ihre Geschwister erben zu gleichen Teilen. Wenn ein gesetzlicher Erbe die Erbschaft ausschlägt, vererbt sich sein Anteil, wie wenn er vor dem Erblasser gestorben wäre. Verzichten Sie auf das Erbe Ihres Vaters, kommen an Ihrer Stelle also Ihre Kinder zum Zug.
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Vom Testament bis zur Erbteilung: Das Wichtigste über Erbvorbezüge, Ehe- und Erbverträge, Willensvollstrecker und Pflichtteile.
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Wer entscheidet für Minderjährige?
Wenn man also eine Erbschaft ausschlägt, haben die eigenen Kinder die Möglichkeit zum Zug zu kommen. Aber normalerweise hat man ja einen Grund, weshalb man eine Erbschaft ausschlägt, z.B. bei einer überschuldeten Erbschaft! Wer entscheidet eigentlich grundsätzlich in Fällen, wo Minderjährige erben könnten? Dürfen/müssen die Eltern dies tun oder dürfen/müssen die Kinder dies selber tun oder mischt sich da jemand Drittes (z.B. KESP) ein? Ich würde jedenfalls gerne verhindern können, dass sich meine Kinder durch eine Erbschaft bereits als Minderjährige überschulden und sollten sie auch noch kein Einkommen haben, müsste ich am Schluss doch noch dafür aufkommen...