Ja. Stirbt ein Mitglied einer Erbengemeinschaft, wird sein Anteil am Erbe Teil einer neuen Erbschaft. Nach dem Tod Ihrer Mutter treten an ihre Stelle nun Sie und Ihre Geschwister in die Erbengemeinschaft ein. Sie erben zu gleichen Teilen, da Ihre Mutter kein Testament verfasst hatte.
Buchtipp
Vom Testament bis zur Erbteilung: Das Wichtigste über Erbvorbezüge, Ehe- und Erbverträge, Willensvollstrecker und Pflichtteile.
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