Nein. Da Sie Ihren Sohn im Testament unmissverständlich auf den Pflichtteil gesetzt haben, hat er nach Ihrem Tod lediglich Anspruch auf den dann aktuell geltenden Pflichtteil. Anders wäre es, wenn in einem Testament festgehalten wäre, dass der Sohn nur den Pflichtteil von drei Vierteln erhält. In diesem Fall müsste das Testament neu verfasst werden, damit klar ist, ob der Sohn auf den Pflichtteil gesetzt wird oder ob er drei Viertel des Erbteils bekommen soll.