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18.06.2020
Nein. Weder der Tod des Mieters noch das Ausschlagen der Erbschaft lösen das Mietverhältnis auf.
Schlagen alle Erben aus, wird die Erbschaft nach den Regeln des Konkursrechts liquidiert. In so einem Fall wird die Konkursverwaltung den Mietvertrag kündigen.
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