Ja, sofern Ihr Bruder kein Testament verfasst und die Erbschaft nicht anders geregelt hat. Dann gilt das gesetzliche Erbrecht – der Nachlass geht somit an die nächsten gesetzlichen Erben. Die gesetzlichen Erben eines kinderlos Verstorbenen, dessen Eltern nicht mehr leben und der keinen Ehegatten hinterlässt, sind seine Geschwister.
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Vom Testament bis zur Erbteilung: Alle wichtigen Infos zum gesetzlichen Erbrecht, Fr. 34.–.
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