Ihr Sohn erbt einen Viertel Ihres Nachlasses. Ihr Mann wird nicht Erbe, wenn er einen Erbverzichtsvertrag unterschreibt. Folglich sind Ihre beiden Kinder gesetzliche Erben und erben laut Gesetz zu gleichen Teilen, also je die Hälfte. Der nicht entziehbare Pflichtteil Ihrer Kinder beträgt aber nur je einen Viertel. Wenn Sie Ihren Sohn im Testament auf den Pflichtteil setzen, hat er Anspruch auf diesen Viertel, und Sie können ­Ihrer Tochter drei Viertel Ihrer Erbschaft zuwenden.