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15.04.2021
Ja. Die Parteien können sich von einer Vertrauensperson oder einem Rechtsanwalt an die Schlichtungsverhandlung begleiten lassen. Darüber muss die Gegenpartei aber vorgängig informiert werden, damit sie sich vorbereiten und wenn nötig selber einen Anwalt beiziehen kann. Unterbleibt die entsprechende Mitteilung, kann die allein an der Verhandlung erscheinende Partei die Verschiebung der Schlichtungsverhandlung verlangen.
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