Nein. Ohne notariell beurkundeten Ehevertrag lebt Ihre Tochter unter dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Dabei gilt: Bei der Scheidung behält jeder Gatte sein Eigengut. Vermögenswerte wie das Haus, das Ihrer Tochter schon zum Zeitpunkt der Heirat gehörte, zählen zum Eigengut.
Buchtipp
Alles Wichtige zum Scheidungsrecht: Unterhaltsbeiträge, Kinderbetreuung, Scheidungsverträge.
Buch bestellen
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden