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17.06.2020
Nein. Wer nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters eine AHV-Rente bezieht, verliert seinen Anspruch auf Familienzulagen. Sie haben aber Anspruch auf eine Kinderrente als Ergänzung zu Ihrer AHV-Altersrente. Und zwar so lange, bis Ihre Tochter die Ausbildung abgeschlossen hat – aber höchstens, bis sie 25 Jahre alt ist.
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