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16.06.2020
Ja. Und zwar deshalb, weil Ihr Sohn noch nicht 16 ist. Bis zum vollendeten 16. Altersjahr werden nur Kinderzulagen ausgerichtet – auch für Jugendliche, die schon in Ausbildung sind. So steht es im Gesetz. Die Ausbildungszulage erhalten Sie erstmals ab dem Ende des Monats, in dem das Kind das 16. Altersjahr vollendet hat.
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