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K-Tipp 11/2020
30.05.2020
Letzte Aktualisierung:
02.06.2020
02.06.2020
Nein. Ihr Anspruch auf Unterhaltszahlungen erlischt mit dem Tod Ihres Ex-Mannes. Unter Umständen erhalten Sie aber eine Witwenrente der AHV sowie der Pensionskasse Ihres Ex-Mannes.
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