Ja. Stirbt Ihr Sohn vor Ihnen, treten seine Kinder an seine Stelle. Gut zu wissen: Da Sie ledig sind, beträgt der Pflichtteil Ihres Sohnes beziehungsweise Ihrer Enkel zurzeit noch drei Viertel – ab dem Jahr 2023 umfasst der Pflichtteil hingegen nur noch die Hälfte der Erbschaft.
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Vom Testament bis zur Erbteilung: Das Wichtigste über Erbvorbezüge, Ehe- und Erbverträge, Willensvollstrecker und Pflichtteile.
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