Inhalt
Nein. Wer aus dem Ausland in die Schweiz zieht, darf noch ein Jahr lang mit dem ausländischen Fahrausweis Auto fahren. Der Ausweis muss also innert eines Jahres ab dem Datum der Einreise umgetauscht werden, wenn man weiterhin fahren will. Sie sind aber nicht gefahren und werden daher nicht gebüsst.
Sie müssen auch keine Kontrollfahrt machen. Eine solche haben Inhaber eines Führerausweises aus einem EU-Staat nur zu absolvieren, wenn sie den Ausweis später als fünf Jahre nach ihrer Einreise in die Schweiz umtauschen und keine Fahrpraxis nachweisen können.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden