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K-Tipp 20/2024
26.11.2024
Nein. Gemäss Gesetz hat ein Ehegatte Anspruch auf eine anteilsmässige Beteiligung am Mehrwert. Sie haben als Ehepaar im Verhältnis von einem Drittel zu zwei Dritteln in das Haus investiert. Deshalb stehen Ihnen vom Mehrwert nun 400'000 Franken zu und Ihrem Mann 800'000 Franken.
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