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Ja. Sind Mutter und Vater erwerbstätig, hat nach einer Trennung derjenige Elternteil Anspruch auf die Kinderzulagen, der überwiegend mit den Kindern zusammenlebt. Es spielt also keine Rolle, dass Ihr Mann mehr verdient als Sie. Sie können die Zulagen direkt bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Weitere Infos zu den Kinder- und Ausbildungszulagen liefert das AHV-Merkblatt«6.08 – Familienzulagen».
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