Inhalt
Nein. Zwar können Kunden einen Fitnessvertrag grundsätzlich per E-Mail oder gar mündlich kündigen. Ein normales E-Mail genügt jedoch nicht, wenn der Vertrag für eine Kündigung ausdrücklich die Schriftform vorschreibt. Letzere bedeutet: Das Kündigungsschreiben muss von Hand unterschrieben werden. Aus Beweisgründen machen Sie das am besten mit einem eingeschriebenen Brief – oder indem Sie die Kündigung persönlich übergeben und sich auf einem Doppel den Empfang bestätigen lassen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden