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16.06.2020
Ja. Die Schlechtwetterentschädigung ist ein Lohnersatz für wetterbedingte Arbeitsausfälle von Angestellten bestimmter Erwerbszweige, wie etwa Hoch- und Tiefbau, Steinbruchgewerbe oder Landschaftsgartenbau. Der Arbeitsausfall muss mindestens einen halben Tag dauern. Die Schlechtwetterentschädigung erhalten Sie jedoch nur für Ihren Angestellten. Als Geschäftsführer sind Sie nicht anspruchsberechtigt.
Weitere Informationen zur Schlechtwetterentschädigung sind zu finden auf der Internetplattform www.treffpunkt-arbeit.ch " Publikationen " Broschüren " Info-Service Arbeitgeber " Schlechtwetterentschädigung.
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