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16.06.2020
Ihre Geschwister können das Vorkaufsrecht nicht geltend machen. Denn dieses kommt nur bei einem sogenannten Vorkaufsfall zum Zug. Das heisst: bei einem Verkauf oder bei einem anderen Geschäft, das dem Verkauf gleichkommt. Kein Vorkaufsfall liegt hingegen vor, wenn die Liegenschaft vererbt, zwangsversteigert oder eben verschenkt wird. Ihre Geschwister können daher die Schenkung nicht verhindern.
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