Nein. Gemäss Gesetz muss das Protokoll einer Stockwerkeigentümerversammlung nur die gefassten Beschlüsse enthalten. Es ist sinnvoll, bei wichtigen Entscheidungen auch das Abstimmungsergebnis namentlich festzuhalten. Das ist aber nicht vorgeschrieben. Die Wortmeldungen der Versammlungsteilnehmer dürfen, müssen aber nicht protokolliert werden. Ein solches Verhandlungsprotokoll ist nur dann zwingend, wenn es das Reglement vorschreibt. Das wäre aber ungewöhnlich.
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