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17.06.2020
Nein. In der Regel gehören nur die Prämien für die obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse in die Bedarfsberechnung für künftige Unterhaltszahlungen. Die Prämien für die freiwilligen Zusatzversicherungen können nur ausnahmsweise berücksichtigt werden – etwa dann, wenn beide Ehegatten mehr oder weniger gleichwertig versichert sind oder wenn ein Ehegatte schwer krank ist. Ausserdem müssen es die finanziellen Mittel des zahlungspflichtigen Ehegatten zulassen.
Eine Orientierungshilfe zur Berechnung von Unterhaltsbeiträgen finden Sie beispielsweise auf der Website des Bezirksgerichts Zürich unter: www.gerichte-zh.ch } Themen } Partnerschaft } Hilfen } Unterhaltsberechnung.
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