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17.06.2020
Ja, soweit der Betrag bei der Scheidung noch vorhanden ist. Es sei denn, Sie haben mit Geld aus Ihrem persönlichen Eigengut Lotto gespielt. Unter Eigengut fallen Vermögenswerte, die Sie in die Ehe eingebracht haben, Schenkungen und Erbschaften. Ihr Einkommen während der Ehe fällt jedoch in die Errungenschaft. Und diese wird bei der Scheidung geteilt.
Der Lottogewinn fällt in die gleiche Vermögensmasse, aus welcher der Einsatz stammt: Eigengut bleibt Eigengut, Errungenschaft bleibt Errungenschaft. Können Sie nicht beweisen, dass der Lottoeinsatz aus Ihrem Eigengut stammt, gilt der Gewinn als Errungenschaft.
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Eheschutzvertrag
Es sei denn es ist ein Eheschutzvertrag während der Trennungsphase mit Gütertrennung erwirkt worden. Dann gilt die Errungenschaft nur bis dato Eheschutz. Bei Lottogewinnen hat man doch 5 Jahre Zeit, gewinnt man während der Scheidung, sollte man wohl die Scheidung in 2-4 Jahren durchbringen. Dann den Lottogewinn beziehen. Im Nachhinnein weiss sie es eh nicht wenn sie nicht rausposaunen sie haben gewonnen :)