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17.06.2020
Ja. Denn Stockwerkeigentümer schliessen die Gebäudeversicherung als Gemeinschaft ab. Ein einzelner Eigentümer kann somit nicht auf die Versicherung verzichten. Die Rede ist hier von derjenigen Versicherung, die Feuer- und Elementarschäden deckt.
Diese Gebäudeversicherung ist in den meisten Kantonen obligatorisch. Ausnahmen: Appenzell-Innerrhoden (ohne Bezirk Oberegg), Genf, Tessin und Wallis. In den allermeisten Kantonen mit Obligatorium besteht eine kantonale Monopolanstalt. Ausnahmen: Obwalden, Schwyz, Uri sowie der Bezirk Oberegg im Kanton Appenzell-Innerrhoden.
Tipp: Die Zeitschrift «K-Geld» hat in Ausgabe 5/2017 gezeigt, welche zusätzlichen freiwilligen Versicherungen für Stockwerkeigentümer auch noch sinnvoll sein könnten.
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