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18.06.2020
Nein. Bei der Geschäftsmiete hat der Vermieter zwar grundsätzlich ein sogenanntes Retentionsrecht. Doch er darf zur Deckung ausstehender Mietzinse nur Gegenstände zurückbehalten, die der Geschäftstätigkeit dienen. Darunter fallen Gegenstände, die zur betrieblichen Einrichtung gehören oder der Nutzung der Mietsache dienen, wie beispielsweise Büromöbel, Maschinen und Computer.
Ihre persönlichen Wertsachen, wie etwa Kleider oder eine Sportausrüstung, haben mit der Geschäftstätigkeit nichts zu tun. Darauf hat der Vermieter deshalb kein Retentionsrecht.
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